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Ihre Rechtsanwälte in Bremen Becke & Partner GbR
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Rechtsanwalt Bremen

Becke & Partner
Ihre Kanzlei in Bremen
 
Wir setzen uns für das Fundament Ihrer Zukunft ein

Unsere Kanzlei liegt im Herzen von Bremen - direkt gegenüber der Wallanlagen. Wir haben uns zum Anspruch gemacht, unsere Mandanten im Rahmen eines einfühlenden Umfeldes kompetent zu behandeln. Dabei steht für uns im Mittelpunkt, eine tragfähige und langfristige Lösung, das Fundament für Ihre Zukunft, zu finden. Diesen Ansprüchen entsprechend bieten wir ein umfassendes Leistungsspektrum an.

Ihre Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare in Bremen

Kaja Woltmann-Becke

Ich bin Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und vom Gericht bestellte Verfahrensbeiständin.

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Thomas Becke

Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und habe einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im Erbrecht.

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Dr. Philipp Beckmann

Ich bin Rechtsanwalt und Notar.

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Unsere Kompetenz im Überblick

Arbeit und Beruf

Kündigung | Versetzung | Vertragsänderung | Betriebsvereinbarungen | Sozialplan | Haustarif

Auto und Verkehr

Schdensregulierung | Autokauf | Leasing von Fahrzeugen

Ehe und Familie

Trennung | Sorgerecht | Unterhalt | Umgang

Mieten und Wohnen

Räumungsklagen | Mieterhöhungsverlangen | Nebenkostenabrechnungen | Schönheitsreparaturen

Notar

Grundstückskaufverträge | Eheverträge | Testamente | Generalvollmachten | Patientenverfügungen

Vom Gericht bestellter Verfahrensbeistand

Unsere Rechtsanwältin Kaja Woltmann-Becke ist Verfahrensbeiständin. Hier lernen Sie ihre Aufgaben und Tätigkeiten in dieser Position und Therapiehündin Dhana kennen.

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Über uns

In unserer Kanzlei im Herzen von Bremen verfolgen wir stets einen ganzheitlichen Ansatz in der Beratung unserer Mandanten. Dabei richten wir unseren Blick grundsätzlich auf das gesamte Geschehen, um gemeinsam mit Ihnen eine tragfähige und langfristige Lösung zu finden.

Für uns ist vor allem wichtig, mit unseren Mandanten auf Augenhöhe zusammenzuarbeiten. Denn nur so können wir eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gewährleisten.

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Uns ist Qualität sehr wichtig

Durch permanente Fortbildungen halten wir unseren fachlichen Leistungsstandard auf dem neusten Stand, um Ihnen die beste Qualität unserer Arbeit bieten zu können. Zudem haben wir bereits vor einigen Jahren begonnen, unsere Kanzleiabläufe nach DIN ISO 9001 zertifizieren zu lassen. Unseren Qualitätsanspruch lassen wir uns fortlaufenden von unserem Partner, dem TÜV Süd, zertifizieren.

Aktuelle Fachbeiträge aus dem DIRO Netzwerk

Mietrecht
01.06.2026

Kaution nicht ordnungsgemäß abgerechnet

Mit einem praxisrelevanten Beschluss hat das Amtsgericht Leipzig die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kautionsabrechnung präzisiert und zugleich klargestellt, dass eine unvollständige Abrechnung im Wege der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO durchgesetzt werden kann. Besonders bemerkenswert ist die vom Gericht hervorgehobene Pflicht des Vermieters, im Rahmen der Abrechnung auch Angaben zu etwaigen Zinserträgen – oder ausdrücklich deren Ausbleiben – offenzulegen. Das Landgericht Leipzig hat diese Auffassung im Beschwerdeverfahren bestätigt.

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KI-Computer-AI-Internet-IT
Wettbewerbsrecht, IT-Recht
01.06.2026

KI-Chatbot generiert falsche Angaben: Wer haftet?

Mit einer bislang richtungsweisenden Entscheidung hat das Oberlandesgericht Hamm die haftungsrechtliche Verantwortung für KI-generierte Falschangaben im geschäftlichen Verkehr geschärft. Das Gericht stellte klar: Wer auf seiner Website einen KI-Chatbot einsetzt, haftet grundsätzlich auch für dessen irreführende Aussagen – selbst dann, wenn das System nach Angaben des Betreibers mit zutreffenden Informationen trainiert wurde. Die Entscheidung betrifft die von den als „Dr. Rick“ und „Dr. Nick“ auftretenden Medizinern betriebene Aesthetify GmbH und wirft grundlegende Fragen zur wettbewerbsrechtlichen Zurechnung autonom generierter KI-Inhalte auf.

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Steuerrecht, Erbschaften und Schenkungen, Gesellschaftsrecht
18.05.2026

Schenkung Mitunternehmeranteil nebst Sonder-BV kann zur Steuerfalle werden

Mitunternehmeranteile werden häufig schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen. Diese Übertragung unterliegt zwar der Schenkungsteuer, ist aber häufig nach §§ 13a, 13b ErbStG steuerfrei. Zur Steuerfalle kann es aber kommen, wenn vermeintlich parallel zum Mitunternehmeranteil Sonderbetriebsvermögen übertragen wird. Werden hier die Verträge nicht optimal aufeinander abgestimmt, kann die Steuerbegünstigung für das Sonderbetriebsvermögen schnell entfallen.

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