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Ihre Rechtsanwälte in Bremen Becke & Partner GbR
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Rechtsanwalt Bremen

Becke & Partner
Ihre Kanzlei in Bremen
 
Wir setzen uns für das Fundament Ihrer Zukunft ein

Unsere Kanzlei liegt im Herzen von Bremen - direkt gegenüber der Wallanlagen. Wir haben uns zum Anspruch gemacht, unsere Mandanten im Rahmen eines einfühlenden Umfeldes kompetent zu behandeln. Dabei steht für uns im Mittelpunkt, eine tragfähige und langfristige Lösung, das Fundament für Ihre Zukunft, zu finden. Diesen Ansprüchen entsprechend bieten wir ein umfassendes Leistungsspektrum an.

Ihre Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare in Bremen

Kaja Woltmann-Becke

Ich bin Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und vom Gericht bestellte Verfahrensbeiständin.

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Thomas Becke

Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und habe einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im Erbrecht.

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Dr. Philipp Beckmann

Ich bin Rechtsanwalt und Notar.

Erfahren Sie mehr über Dr. Philipp Beckmann

Unsere Kompetenz im Überblick

Arbeit und Beruf

Kündigung | Versetzung | Vertragsänderung | Betriebsvereinbarungen | Sozialplan | Haustarif

Auto und Verkehr

Schdensregulierung | Autokauf | Leasing von Fahrzeugen

Ehe und Familie

Trennung | Sorgerecht | Unterhalt | Umgang

Mieten und Wohnen

Räumungsklagen | Mieterhöhungsverlangen | Nebenkostenabrechnungen | Schönheitsreparaturen

Notar

Grundstückskaufverträge | Eheverträge | Testamente | Generalvollmachten | Patientenverfügungen

Vom Gericht bestellter Verfahrensbeistand

Unsere Rechtsanwältin Kaja Woltmann-Becke ist Verfahrensbeiständin. Hier lernen Sie ihre Aufgaben und Tätigkeiten in dieser Position und Therapiehündin Dhana kennen.

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Über uns

In unserer Kanzlei im Herzen von Bremen verfolgen wir stets einen ganzheitlichen Ansatz in der Beratung unserer Mandanten. Dabei richten wir unseren Blick grundsätzlich auf das gesamte Geschehen, um gemeinsam mit Ihnen eine tragfähige und langfristige Lösung zu finden.

Für uns ist vor allem wichtig, mit unseren Mandanten auf Augenhöhe zusammenzuarbeiten. Denn nur so können wir eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gewährleisten.

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Uns ist Qualität sehr wichtig

Durch permanente Fortbildungen halten wir unseren fachlichen Leistungsstandard auf dem neusten Stand, um Ihnen die beste Qualität unserer Arbeit bieten zu können. Zudem haben wir bereits vor einigen Jahren begonnen, unsere Kanzleiabläufe nach DIN ISO 9001 zertifizieren zu lassen. Unseren Qualitätsanspruch lassen wir uns fortlaufenden von unserem Partner, dem TÜV Süd, zertifizieren.

Aktuelle Fachbeiträge aus dem DIRO Netzwerk

Arbeitsrecht
31.08.2026

BAG zieht Grenzen bei der Entgelttransparenz

Gleiche Tätigkeit, aber eine niedrigere Karrierestufe als die männlichen Kollegen: Eine IT-Spezialistin wollte deshalb wissen, was vergleichbare Beschäftigte verdienen. Dabei verlangte sie auch Informationen über Kollegen an anderen Standorten des Unternehmens. Das ging dem Bundesarbeitsgericht zu weit.

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Miet- und Immobilienrecht
31.08.2026

Klimaanlage im Wohnungseigentum: BGH erleichtert den Einbau von Splitgeräten (BGH, Urteil vom 17.07.2026 – V ZR 162/25)

Steigende Temperaturen erhöhen auch in Wohnungseigentumsanlagen den Bedarf an wirksamen Kühllösungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 17. Juli 2026 die Rechtsposition bauwilliger Wohnungseigentümer deutlich gestärkt: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Eigentümer die Gestattung eines Klima-Splitgeräts auf seinem Balkon verlangen – auch wenn die Mehrheit der Gemeinschaft dies ablehnt.

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IT-Recht, Internationales Recht, Compliance und Wirtschaftsstrafrecht
31.08.2026

Der EU-KI-Akt in der Praxis: Was bringt der Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten?

Die Europäische Kommission hat den endgültigen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten veröffentlicht, der einen wichtigen praktischen Schritt bei der Umsetzung des EU-KI-Akts darstellt. Obwohl der Kodex freiwillig ist und für sich genommen keine neuen Rechtspflichten begründet, wird er in der Praxis vor allem bei der Auslegung und beim Nachweis der Einhaltung der Transparenzpflichten nach Art. 50 des KI-Akts eine bedeutende Rolle spielen.

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