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Ihre Rechtsanwälte in Bremen Becke & Partner GbR
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Rechtsanwalt Bremen

Becke & Partner
Ihre Kanzlei in Bremen
 
Wir setzen uns für das Fundament Ihrer Zukunft ein

Unsere Kanzlei liegt im Herzen von Bremen - direkt gegenüber der Wallanlagen. Wir haben uns zum Anspruch gemacht, unsere Mandanten im Rahmen eines einfühlenden Umfeldes kompetent zu behandeln. Dabei steht für uns im Mittelpunkt, eine tragfähige und langfristige Lösung, das Fundament für Ihre Zukunft, zu finden. Diesen Ansprüchen entsprechend bieten wir ein umfassendes Leistungsspektrum an.

Ihre Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare in Bremen

Kaja Woltmann-Becke

Ich bin Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und vom Gericht bestellte Verfahrensbeiständin.

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Thomas Becke

Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und habe einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im Erbrecht.

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Dr. Philipp Beckmann

Ich bin Rechtsanwalt und Notar.

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Unsere Kompetenz im Überblick

Arbeit und Beruf

Kündigung | Versetzung | Vertragsänderung | Betriebsvereinbarungen | Sozialplan | Haustarif

Auto und Verkehr

Schdensregulierung | Autokauf | Leasing von Fahrzeugen

Ehe und Familie

Trennung | Sorgerecht | Unterhalt | Umgang

Mieten und Wohnen

Räumungsklagen | Mieterhöhungsverlangen | Nebenkostenabrechnungen | Schönheitsreparaturen

Notar

Grundstückskaufverträge | Eheverträge | Testamente | Generalvollmachten | Patientenverfügungen

Vom Gericht bestellter Verfahrensbeistand

Unsere Rechtsanwältin Kaja Woltmann-Becke ist Verfahrensbeiständin. Hier lernen Sie ihre Aufgaben und Tätigkeiten in dieser Position und Therapiehündin Dhana kennen.

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Über uns

In unserer Kanzlei im Herzen von Bremen verfolgen wir stets einen ganzheitlichen Ansatz in der Beratung unserer Mandanten. Dabei richten wir unseren Blick grundsätzlich auf das gesamte Geschehen, um gemeinsam mit Ihnen eine tragfähige und langfristige Lösung zu finden.

Für uns ist vor allem wichtig, mit unseren Mandanten auf Augenhöhe zusammenzuarbeiten. Denn nur so können wir eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gewährleisten.

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Uns ist Qualität sehr wichtig

Durch permanente Fortbildungen halten wir unseren fachlichen Leistungsstandard auf dem neusten Stand, um Ihnen die beste Qualität unserer Arbeit bieten zu können. Zudem haben wir bereits vor einigen Jahren begonnen, unsere Kanzleiabläufe nach DIN ISO 9001 zertifizieren zu lassen. Unseren Qualitätsanspruch lassen wir uns fortlaufenden von unserem Partner, dem TÜV Süd, zertifizieren.

Aktuelle Fachbeiträge aus dem DIRO Netzwerk

IT-Recht, Arbeitsrecht, Compliance
17.07.2026

KI-Technologie im Personalwesen (HR)

Dieser Beitrag befasst sich mit den Anforderungen an KI-Systeme, die im Personalwesen eingesetzt werden, sowie mit den Verpflichtungen für Anbieter und Nutzer, die solche Systeme gemäß der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) beantragen. Die KI-Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz, bei dem fünf Risikokategorien definiert werden und gleichzeitig zwischen KI-Systemen und KI-Modellen unterschieden wird. Aufgrund dieses Ansatzes bezieht sich die Einstufung des Risikos von KI-Systemen in erster Linie auf deren (möglichen) Zweck und/oder Wirkung.

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Medizin
Medizinrecht, Sozialrecht
16.07.2026

Off-label-Use und Nikolaus-Beschluss: Zwei Wege zur Kostenerstattung durch die Krankenkasse

Wer an einer Krebserkrankung leidet und ein Medikament benötigt, das für seine konkrete Situation nicht zugelassen ist, steht vor einer Frage, die über Gesundheit und Geld gleichermaßen entscheidet: Zahlt die gesetzliche Krankenkasse? Die Antwort hängt davon ab, auf welche rechtliche Grundlage sich der Versicherte stützen kann.

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Kauf-Shop-Verbraucher
Handelsrecht
10.07.2026

Neue EU-Etiketten für Gewährleistung und Garantie – Der zweite Streich der EmpCo-Richtlinie

Vom Greenwashing zu den Gewährleistungsetiketten In unserem letzten Beitrag haben wir die weitreichenden Neuerungen der Richtlinie (EU) 2024/825, der sogenannten „EmpCo-Richtlinie", für die Umweltkommunikation beleuchtet: verschärfte Anforderungen an Umweltaussagen, das Aus für kompensationsbasierte Klimaneutralitäts-Werbung und strenge Vorgaben für Nachhaltigkeitssiegel. Doch die EmpCo-Richtlinie erschöpft sich nicht in der Bekämpfung von Greenwashing. Sie verfolgt ein breiteres Ziel: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen umfassend in die Lage versetzt werden, informierte Kaufentscheidungen zu treffen. Dazu gehört auch, dass sie ihre Rechte bei mangelhafter Ware kennen und genau hier setzt der zweite große Regelungskomplex der EmpCo an: einheitliche Informationsetiketten über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und über freiwillige Herstellergarantien. Die neuen Pflichten treten, ebenso wie die Greenwashing-Vorschriften, am 27. September 2026 in Kraft.

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