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Ihre Rechtsanwälte in Bremen Becke & Partner GbR
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Rechtsanwalt Bremen

Becke & Partner
Ihre Kanzlei in Bremen
 
Wir setzen uns für das Fundament Ihrer Zukunft ein

Unsere Kanzlei liegt im Herzen von Bremen - direkt gegenüber der Wallanlagen. Wir haben uns zum Anspruch gemacht, unsere Mandanten im Rahmen eines einfühlenden Umfeldes kompetent zu behandeln. Dabei steht für uns im Mittelpunkt, eine tragfähige und langfristige Lösung, das Fundament für Ihre Zukunft, zu finden. Diesen Ansprüchen entsprechend bieten wir ein umfassendes Leistungsspektrum an.

Ihre Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare in Bremen

Kaja Woltmann-Becke

Ich bin Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und vom Gericht bestellte Verfahrensbeiständin.

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Thomas Becke

Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und habe einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im Erbrecht.

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Dr. Philipp Beckmann

Ich bin Rechtsanwalt und Notar.

Erfahren Sie mehr über Dr. Philipp Beckmann

Unsere Kompetenz im Überblick

Arbeit und Beruf

Kündigung | Versetzung | Vertragsänderung | Betriebsvereinbarungen | Sozialplan | Haustarif

Auto und Verkehr

Schdensregulierung | Autokauf | Leasing von Fahrzeugen

Ehe und Familie

Trennung | Sorgerecht | Unterhalt | Umgang

Mieten und Wohnen

Räumungsklagen | Mieterhöhungsverlangen | Nebenkostenabrechnungen | Schönheitsreparaturen

Notar

Grundstückskaufverträge | Eheverträge | Testamente | Generalvollmachten | Patientenverfügungen

Vom Gericht bestellter Verfahrensbeistand

Unsere Rechtsanwältin Kaja Woltmann-Becke ist Verfahrensbeiständin. Hier lernen Sie ihre Aufgaben und Tätigkeiten in dieser Position und Therapiehündin Dhana kennen.

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Über uns

In unserer Kanzlei im Herzen von Bremen verfolgen wir stets einen ganzheitlichen Ansatz in der Beratung unserer Mandanten. Dabei richten wir unseren Blick grundsätzlich auf das gesamte Geschehen, um gemeinsam mit Ihnen eine tragfähige und langfristige Lösung zu finden.

Für uns ist vor allem wichtig, mit unseren Mandanten auf Augenhöhe zusammenzuarbeiten. Denn nur so können wir eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gewährleisten.

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Uns ist Qualität sehr wichtig

Durch permanente Fortbildungen halten wir unseren fachlichen Leistungsstandard auf dem neusten Stand, um Ihnen die beste Qualität unserer Arbeit bieten zu können. Zudem haben wir bereits vor einigen Jahren begonnen, unsere Kanzleiabläufe nach DIN ISO 9001 zertifizieren zu lassen. Unseren Qualitätsanspruch lassen wir uns fortlaufenden von unserem Partner, dem TÜV Süd, zertifizieren.

Aktuelle Fachbeiträge aus dem DIRO Netzwerk

Arbeitsrecht
20.10.2025

Was bei der Gestaltung von Zielvereinbarungen in der Praxis zu beachten ist

Zielvereinbarungen sind ein weit verbreitetes Instrument zur Incentivierung von Arbeitnehmern. Sie werden genutzt, um Anreize zu schaffen, innerhalb eines bestimmten Zeitraums vereinbarte Ziele zu erreichen und auf diese Weise einen Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg des Arbeitgebers zu leisten. Doch welche Fallstricke sind bei der Gestaltung von Zielvereinbarungen zu beachten?

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Verbraucherrecht, Wettbewerbsrecht
14.10.2025

Unzulässige Werbung mit Preisermäßigungen – Leitlinien für Unternehmen nach aktuellem BGH-Urteil

Preisaktionen und Rabatte sind im Einzelhandel ebenso wie im Online-Handel seit jeher ein bewährtes Mittel, um Kunden zu gewinnen und den Absatz zu fördern. Doch mit der Gestaltung von Preisermäßigungen geht eine erhebliche rechtliche Verantwortung einher. Insbesondere nach der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 09.10.2025, I ZR 183/24) ist klar: Wer Preisvorteile bewirbt, muss strenge Transparenzanforderungen beachten. Nachfolgend werden die wichtigsten Vorgaben zusammengefasst und Wege aufgezeigt, wie Unternehmen rechtssicher agieren können.

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Steuerrecht, Stiftungsrecht
07.10.2025

BFH: Bei der entgeltlichen Verwaltung einer "unselbstständigen Stiftung" fällt Umsatzsteuer an

Bei unselbstständigen Stiftungen verwaltet ein anderes Unternehmen oder eine andere Organisation das Vermögen der Stiftung. Problematisch sind dabei die Leistungsbeziehungen zwischen dem Verwalter des Stiftungsvermögens und der unselbstständigen Stiftung. Unterliegen diese Verwaltungsleistungen der Umsatzsteuer? Oder handelt es sich um nicht steuerbare Innenumsätze? Diese Frage hat jüngst dem BFH vorgelegen. Seine Antwort hat enorme praktische Auswirkungen.

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